Ruth Bussche

Fotostoria

Daran und damit arbeite ich: Provenienzforschung, wissenschaftliche Datenbanken, webbasierte Forschungsumgebungen, Fotogeschichte, historische Bildsammlungen, Normdaten

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Amerikanische Fotografen sehen sich durch die geplanten Bestimmung für Orphan Works – Werke, deren Urheber nicht mehr ausfindig zu machen sind – benachteiligt. Dazu hat die ASMP (American Society of Media Photographers) einen Protestaufruf gestartet (Nachricht via photoblogs.org).

Viusell weist im jüngsten Heft (2/06, S. 53) auch auf ein Blog der SAA (Stock Artists Alliance) zum Thema hin.

Anlass sind ein Gesetzenwurf und ein Bericht des United States Copyright Office zu Orphan Works (Vollversion als PDF). Danach haben Fotografen kaum Rechte auf Entschädigung bei ungefragter Verwendung ihrer Fotografien, wenn der Verwender nachweist, dass er versucht hat, den Urheber ausfindig zu machen, bzw. bei der Verwendung keine kommerziellen Absichten verfolgt.

Tatsächlich sind Fotografien im Printbereich in vielen Fällen nicht mit Urheber- und Copyrightnachweisen ausgestattet und damit die Rechte bei ihrer weiteren Verwendungen schwer zu ermitteln. Der Aufruf des ASMP bemängelt zudem, dass auch im Internet kaum Bildnachweise vorhanden sind:

As more and more photographs are published on the Internet, credits become even rarer. Worse, even if you registered your photographs at the Copyright Office, there is no mechanism for identifying you or your photograph or for locating you through those records, if the user does not know your name.

Dazu folgende Überlegungen:

Warum mühen sich Industrie und Poliktik die Urheberrechte selbst für kurzlebige Dinge wie Software über Gebühr auszudehen, wenn man anschließend derlei Einschränkungen erfinden muss, um nicht einen Sumpf von Bürokratie zu enden?

Die Rechte kleiner Anbieter sind schwer kontrollierbar und durchsetzbar, daran ändern auch Verwertungsgesellschaften in der Regel nicht viel.

Schließlich scheinen auch Fotografen wenig Vertrauen in „digitale Regelungen“ von Rechten zu haben. Mängel in der Umsetzung von Metadatenstandards wie IPTC sind schon lange bekannt. Vielleicht sind gut befolgte Standards hier am Ende wirkungsvoller als gesetzliche Ausnahmeregelungen.

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