Ruth Bussche

Fotostoria

Daran und damit arbeite ich: Provenienzforschung, wissenschaftliche Datenbanken, webbasierte Forschungsumgebungen, Fotogeschichte, historische Bildsammlungen, Normdaten

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Die Wiedergabe von Bildreproduktionen (Fotografien) in Gaststätten ist nicht als Ausstellung noch als Verbreitung zu definieren. Dies hat das Landgericht Köln festgestellt (Urteil vom 14. Mai 2008 — 28 O 582/07).

Vgl. dazu auch den Beitrag des Institutes für Urheber- und Medienrecht:
ZUM (ISSN: 0177-6762), 52. Jahrgang 2008, Heft 8/9
www.urheberrecht.org/reviews/toc/zum/2008/8/
sowie den Volltext des Urteils: www.justiz.nrw.de

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