Metadaten und Hotpixel kein Beleg für Urheberschaft
In einem Fall vor dem LG München war die Frage der Urheberschaft von Fotodateien zu klären.
Im fraglichen Rechtsstreit hat das Gericht die Metadaten nicht als stichhaltigen Nachweis für die Urheberschaft des Fotografen angesehen, weil sie veränderbar sind. Ebenso wenig ließ das Gericht die Hotpixel als Argument gelten, d.h. Pixelfehler des Sensors, die eine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Digitalkamera belegen sollen.
Dem Fotografen wurde jedoch die Urheberschaft zugesprochen, weil der Kläger nachweisen konnte, die Dateien auf einem Speichermedium übergeben zu haben, sowie die Tatsache, dass der Fotograf weitere Fotos der Serie vorlegen konnte.
Urteil über:
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