Kein Schadensersatz für Bilder-Wiedergabe in Suchmaschinen-Thumbnails
Das AG Bielefeld hat die Schadenersatzklage eines Fotografen zurückgewiesen. Ein Luftbild des Fotografen war ohne Lizenz von einem Dritten ins Netz gestellt worden. Es wurde daraufhin entfernt, war durch eine Bildsuchmaschine aber noch auffindbar und wurde als Thumbnail dargestellt.