Gebühren für Sanssouci-Fotos
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat gegen zwei Bildagenturen und einen Fotografen vom Landgericht das Recht zugesprochen bekommen, für Außenaufnahmen von Schloss Sanssouci Gebühren zu erheben.
Die Gebühren gelten nur für kommerzielle Fotografien. Private Fotos wie Erinnerungsbilder von Touristen sind weiter ohne Einschränkungen möglich.
Da der Park allerdings kostenfrei zugänglich ist, stellt sich die Frage, ob Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gegeben ist. Auch die Buchverlage sind nicht gerade amüsiert.
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