Bildrecht und CC-Lizenzen

Klaus Graf hat in Archivalia einen ausführlichen Beitrag zu CC-Lizenzen. Neben den Urheberrechten führt häufig die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Markenrechten usw. zu Konflikten. Allerdings gilt hier, dass CC-Lizenzen NUR die Frage der Urheberschaft und Nutzungsbedingenen klären, die Frage der Persönlichkeitsrechte aber eben noch gesondert beantwortet werden muss.

Es ist in der Bildrechte-Praxis der Wikipedia seit langem Konsens, dass Rechte anderer Art (Markenrecht, Recht am eigenen Bild, Namensrechte, öffentlichrechtliche Rechte an Hoheitszeichen) mit der freien Lizenz des Bildes nichts zu tun haben.