Auch auf Lichtbildwerke und Lichtbilder von englischen und amerikanischen Fotografen ist das deutsche Urheberrecht anwendbar
Getty hat vor dem LG München seine Forderungen nach Lizenzen für englischen und amerikanischen Fotografen geltend gemacht:
http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Muenchen-20080918.html
Auch ein 100% Verletzerzuschlag bei fehlender Urheberbenennung steht dem Geschädigten zu.