Getty hat vor dem LG München seine Forderungen nach Lizenzen für englischen und amerikanischen Fotografen geltend gemacht:
http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Muenchen-20080918.html
Auch ein 100% Verletzerzuschlag bei fehlender Urheberbenennung steht dem Geschädigten zu.